Berlin – Eine Reiserücktrittsversicherung sichert Urlauber ab, wenn sie eine Reise wegen Krankheit nicht antreten können. Sie kommt dann für die Stornokosten auf.
Das gilt bei vielen Versicherern theoretisch auch für psychische Erkrankungen wie Burn-out, berichtet die Fachzeitschrift «touristik aktuell» (Ausgabe 1/2018).
Das Problem ist jedoch: Die Krankheit muss in der Regel «schwer» und bei Abschluss des Vertrags «unvorhersehbar» gewesen sein, damit die Versicherung zahlt. Psychische Erkrankungen bestehen dagegen oft schon lange und treten dann in Schüben in Erscheinung. So würden viele Erstattungsanträge abgelehnt, erklärt die Zeitschrift.
Auch gelten nicht alle psychischen Leiden als «schwer». Beim Versicherer ERV zum Beispiel ist dies laut Bericht nur dann der Fall, wenn die Krankheit von einem Facharzt für Psychiatrie attestiert wurde, eine stationäre Behandlung erfolgt oder die Krankenkasse eine Psychotherapie genehmigt hat.
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(dpa/tmn)