Frankfurt/Main – Ein paar Clicks und schon ist das Hotel für die schönsten Wochen des Jahres oder die Dienstreise gebucht. Onlineportale wie Booking.com, Expedia oder HRS machen der klassischen Reservierung per Telefon oder Fax zunehmend Konkurrenz.
Das hat Folgen für Verbraucher und die Branche – der Service ist nicht umsonst und die Verhandlungsmacht von Booking.com und Co. gegenüber Hoteliers und Gastwirten wächst.
«Im Schnitt verlangen die Portale circa 15 Prozent Provision, die Hotels in der Gesamtkalkulation einfließen lassen. Am Ende zahlen also die Verbraucher», erläutert Miika Blinn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). «Die Portale bieten prinzipiell großen Nutzen und ermöglichen einen schnellen und einfachen Vergleich». Im Zweifelsfall könne es woanders aber billiger sein, sagt Blinn.
Dabei spielt auch das Einschreiten des Bundeskartellamtes gegen sogenannte Bestpreisklauseln ein Rolle, mit denen sich viele Portale in der Vergangenheit bei ihren Hotelpartnern optimale Konditionen sicherten. Danach darf ein Zimmer nirgendwo billiger sein als bei der Onlineplattform – also auch nicht bei telefonischer Buchung oder an der Rezeption. Die zweite Variante: Die Übernachtung darf generell preisweiter angeboten werden, nicht aber auf der hoteleigenen Internetseite.
Das Bundeskartellamt sieht in beiden Varianten eine Einschränkung des Wettbewerbs und untersagte Booking.com und HRS diese Praxis – beide wenden die Klauseln in Deutschland derzeit nicht mehr an. Bei Booking.com steht allerdings noch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus. Deutschlands größtes Hotelbuchungsportal argumentiert, ein Verbot der Bestpreisklausel gefährde wegen der Möglichkeit des Trittbrettfahrens sein Geschäftsmodell. Das Kartellverfahren gegen Expedia läuft noch. Solange kann das Portal der Behörde zufolge die umstrittene Klausel anwenden.
Manche Hotels inserieren Zimmer auf ihrer eigenen Homepage inzwischen billiger als auf den Portalen. «Andere bieten bei Direktbuchungen Vorteile, wie beispielsweise einen kostenlosen Parkplatz oder das Zimmer mit Bergblick», berichtet Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). «Andere spielen mit der Verfügbarkeit. In Zeiten, in denen das Haus erfahrungsgemäß gut gebucht ist, bieten sie ihre Zimmer nur auf der eigenen Website und nicht über die Portale an.»
Booking.com und HRS bekräftigten zuletzt ihre Bestpreis-Garantie. Wer bei HRS ein Hotel gebucht habe und ein günstigeres Hotel im Internet finde, bekomme den Differenzbetrag zurückerstattet, erläutert HRS auf seiner Website.
Trotz der Eingriffe der Wettbewerbshüter wächst die Beliebtheit der Buchungsportale. Jede vierte Übernachtung in Deutschland (25,2 Prozent) wurde im vergangenen Jahr nach einer Untersuchung des Instituts für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis im Auftrag der IHA über Onlineportale gebucht. Der einstige Spitzenreiter – die telefonische Reservierung – rutschte mit 22,5 Prozent auf Platz zwei.
Gestiegen ist allerdings der Anteil der Direktbuchungen über hoteleigene Homepages – von 8,1 Prozent im Jahr 2013, über 9,0 Prozent 2015 auf 10,8 Prozent im vergangenen Jahr. Diese Möglichkeit nutzen der IHA zufolge vor allem Hotelketten. «Dazu braucht es entsprechende personelle und finanzielle Mittel», sagt Luthe. Die Ketten hätten zudem das Fachwissen, um Kunden über Online-Marketingkampagnen auf die eigene Internetseite zu locken. «Bei der Individualhotellerie ist der Anteil der Buchungen über die hoteleigene Website (in Echtzeit) deutlich geringer und die Anhängigkeit von externen Buchungsplattformen höher.»
Trotz allem: «Ein Hotel kann es sich praktisch nicht mehr leisten, nicht auf den Buchungsportalen präsent zu sein», sagt Luthe. Für die Hotels sei es zwar teuer, aber auch bequem. «Bestpreisklauseln empfinden wir jedoch als Eingriff in die unternehmerische Freiheit. So kann sich kein Markt entwickeln.»
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(dpa)